Die Bürgergemeinde ist wie die Einwohnergemeinde eine selbständige öffentlich-rechtliche Körperschaft.
Die Bürgergemeinde ist wie die Einwohnergemeinde eine selbständige öffentlich-rechtliche Körperschaft.
Alle 3 Jahre (2026) findet ein Banntag statt. Teilnahmeberechtigt sind alle EinwohnerInnen, sowie auswärtige BürgerInnen. Die Besammlung ist beim Dorfbrunnen und das Ziel bei der Waldhütte. Unterwegs wird anstelle eines Gutscheins ein Geldbetrag abgegeben.
Der Bürgerrat
Früher wurde den Bürgerfamilien, welche im Dorf Wohsitz haben gegen Bezahlung eines Rütizinses ein Stück Land zur Verfügung gestellt. Diese Art Zuteilung wurde an der Bürgergemeindeversammlung vom 24.11.1995 auf Herbst 1997 abgeschaft.
Heute pachten die ortsansässigen Landwirte die Äcker und Wiesen der Bürgergemeinde.
Bürgergeschlechter
Börlin, Buess, Erni, Grieder, Jenny, Itin, Lehner, Martin, Meyer, Rieder, Schaffner, Wirz
Hans und Margrit+ Gisi-Gysin haben 1972 Stammtafeln der 12 alten Bürgergeschlechter von Wenslingen herausgegeben. Bezogen werden können Auszüge daraus auf der Gemeindeverwaltung. Es wird zugunsten des Kulturfonds eine kleine Gebühr erhoben.
Einbürgerungen
Interessenten für eine Einbürgerung in Wenslingen wenden sich an den Bürgerratspräsidenten.
Bürgerrat
Amtsperiode der Behörde vom 01.07.2020 bis 30.06.2024
Bürgerratspräsident
Heinz Gass-Andrist, Einbürgerungen, Hauptstrasse 248
Tel. 079 588 57 38, heinz.gass@vtxmail.ch
Vizepräsident
Stephan Gloor, Vermietung Waldhütte, Moschtgrotte, Tischgarnituren, Pachtland, Hauptstrasse 90
Tel. 079 743 97 62, stephan.gloor@vtxmail.ch
Waldchefin
Graw Gabriella, Dorfstrasse 95
Tel. 079 657 05 17, g.graw64@gmail.com
Bürgerratsschreiberin
Brigitte Erny, Vordere Gasse 192
Tel. 061 991 08 07, fam.erny@vtxmail.ch
Bürgerkasse
Sabrina Kopilovic, Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 165
Tel. 061 991 06 90, gemeinde@wenslingen.ch
Förster
Markus Lüdin, Werkhof Bürgergemeinde Rothenfluh, Tel. 061 991 09 19
Sämtliche Angaben über das Forstrevier Ergolzquelle finden Sie HIER.
Geschäftsbericht 20221/2022
Für die Anmeldung zum Gabholzbezug siehe unter Bürgergemeinde - Reglemente und Formulare.
Jährlich findet noch eine Brennholzgant im Grossholz statt.
Aufgegeben wurden die Heu- und Emdgrasganten und die Kirschengant auf dem Bürgerland.
Die Ganten wurden durch Ausrufen des Wächters mit der Glocke angekündigt. Heute geschieht dies mittels Flugblatt und öffentlichem Anschlag.
Die nächste Holzgant findet am Samstag, 22. März 2025 statt.
Die Moschtgrotte befindet sich in der Schulscheune, Hauptstrasse 73a. In dieser ist eine Mostpresse installiert, welche im Herbst zur Gewinnung von Apfelsaft in Betrieb genommen wird. Die Daten werden in den Juni-Gemeindenachrichten jeweils veröffentlicht. |
Wald
Die Waldungen bestocken in der Hauptsache die ausgedehnte Plateauebene im Nordwesten des Dorfes, das Grossholz. Die produktive Waldfläche beträgt 129 ha.
Die Nutzung und Pflege erfolgt gemäss kantonalem Waldwirtschaftsplan.
Das Nutzuholz wird an Sägereien und Private verkauft. Das Brennholz geht an einer vom Bürgerrat angesetzten Holzgant an die EinwohnerInnen des Dorfes. An die Bürgerfamilien erfolgt gegen entgelt des Rüstpreises eine Gabholz-Abgabe.
Wege im Grossholz
Die Bezeichnungen der Waldwege sind in einen Strassenplan festgehalten.
Plattenweg, Gmeiniholdenweg, Unterischlagweg, Oberischlagweg, Schildflueweg, Waldhüttenweg, Gradenbodenweg, Isletenweg, Leuthardweg, Mittlere Tannenweg, Weiherholdenweg, Rüttenentannenweg, Korngraben, Unterkornweg, Mittlerer Kornweg, Oberkornweg, Isletenweg.
Im Wald gilt auf sämtlichen Wegen Fahrverbot für Motorfahrzeuge, Motorräder und Motorfahrräder. Ausnahmen bilden der Weg zur Waldhütte und der Isletenweg nach Rothenfluh.
Die Waldhütte liegt im Grossholz, an der Einmündung des Waldhüttenweges in den Gradenbodenweg. Es ist ein einfacher Im Wald gilt auf sämtlichen Waldwegen Fahrverbot, ausgenommen bis zur Waldhütte und auf dem Isletenweg. Die Waldhütte wird für Familien- und Vereinsanlässe gegen eine bescheidene Gebühr vermietet. |
Verbund Schafmatt
Gemeinde Wenslingen
Wenslingerstrasse 2
4495 Zeglingen
Zeglingen Tel. 061 983 03 43
Wenslingen Tel. 061 991 06 90 (dienstags)
gemeinde@wenslingen.ch
Die Schalterstunden von Wenslingen und Zeglingen finden Sie HIER
Vom Dienstag, 24. Dezember 2024 ab 12 Uhr – Mittwoch, 1. Januar 2025 bleibt die Verwaltung geschlossen.
Ab 2. Januar 2025 bedienen wir Sie gerne an unserem neuen Standort bei der Gemeindeverwaltung Zeglingen an der Wenslingerstrasse 2.
Der Schalter in Wenslingen ist ab 7. Januar 2025 jeweils am Dienstag von 16.15 – 18.15 Uhr besetzt.
Bei einem Todesfall wenden Sie sich bitte an Tel. 076 434 02 69. Das Bestattungsunternehmen Bernhard Sutter Sissach Tel. 061 971 46 43 oder Bestattungsunternehmen in der Umgebung können jederzeit aufgeboten werden.
Wir wünschen Ihnen eine besinnliche und lichtvolle Weihnachtszeit, einen guten Jahreswechsel sowie einen guten Start ins 2025.
Die Gemeindeverwaltung
Neue Schalterstunden ab 2025
Schalterstunden Wenslingen Dienstag, 16.15 – 18.15 Uhr
Schalterstunden Zeglingen Dienstag, 15.00 – 18.30 Uhr
Donnerstag, 9.00 – 11.00 Uhr
Wasserleitungsbrüche bitte immer sofort melden, auch nachts.
HIER finden Sie die Kontaktdaten.
Defekte Strassenlampen bitte immer dem Werkhof melden.
HIER finden Sie die Kontaktdaten.
Informationen Notfalltreffpunkt
HIER kommen Sie zu den Informationen
Verwaltungsverbund Schafmatt per 01.01.02025
HIER kommen Sie zu den Informationen