Wenslingen

Abstimmungen und Wahlen


Blankobstimmungstermine 2025:
9. Februar 2025
18. Mai 2025
28. September 2025
30. November 2025

Details zu den einzelnen Gemeindewahlen/-abstimmungen (Wahlvorschläge/Publikationen etc.) finden Sie unter "Aktuelles".


Beschwerdemöglichkeiten nach Abstimmungen/Wahlen:
Allfällige Beschwerden wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen oder Wahlen sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am 3. Tag nach den Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt dem Regierungsrat einzureichen.
In der Beschwerdebegründung ist glaubhaft zu machen, dass die geltend gemachten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Ergebnis wesentlich zu beeinflussen.

Text Landeskanzlei

HIER kommen Sie zum Erklärvideo für die Abstimmungen


Inkrafttreten Teilrevision des Gesetztes über politische Rechte (GpR) sowie der entsprechenden Verordnung (Vo GpR) per 01.01.2023

 

Mehr Informationen zu Abstimmungen finden Sie auf nachfolgenden Links:

Gemeindeverwaltung

Verbund Schafmatt
Gemeinde Wenslingen
Wenslingerstrasse 2
4495 Zeglingen

Zeglingen     Tel. 061 983 03 43
Wenslingen  Tel. 061 991 06 90 (dienstags)

gemeinde@wenslingen.ch

 

Öffnungszeiten

Schalterstunden Wenslingen
Dienstag,     16.15 – 18.15 Uhr

Schalterstunden Zeglingen
Dienstag,     15.00 – 18.30 Uhr
Donnerstag, 09.00 – 11.00 Uhr


Wichtig

Wasserleitungsbrüche bitte immer sofort melden, auch nachts. 
HIER finden Sie die Kontaktdaten.

Defekte Strassenlampen bitte immer dem Werkhof melden. 
HIER finden Sie die Kontaktdaten.

Informationen Notfalltreffpunkt
HIER kommen Sie zu den Informationen

Verwaltungsverbund Schafmatt per 01.01.2025
HIER kommen Sie zu den Informationen